Erste Mitgliederversammlung

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Auf dieser Mitgliederversammlung wurde eine neue Satzung beschlossen und ein Vorstand gewählt. Diese Mitgliederversammlung war aber nicht beschlussfähig und die Eintragungen wurden vom damaligen zuständigem Registergericht, dem Amtsgericht Bautzen, abgelehnt.

Quelle:

Seite 57 im Sonderband, in der Akte im Registergericht Dresden VR 7310

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